Steht mir im Schadenfall ein unabhängiger Gutachter zu?
1. Steht mir im Schadenfall ein unabhängiger Gutachter zu?
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall unverschuldet beschädigt worden (Haftpflichtfall),
haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten
zu lassen.
Er ist neutral und unparteiisch, verfügt über alle Arbeitsunterlagen führender Marktbeobachter, ist vorzüglich ausgebildet und macht sich permanent mit allen Neuerungen auf seinem Fachgebiet vertraut. Bei nicht klarer Sachlage kann ein Verkehrsunfallgutachten für die Klärung der Schuldfrage entscheidend sein.
Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.
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