Kann ich mir die Schadensumme auszahlen lassen?

4. Kann ich mir die Schadensumme auszahlen lassen?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit sich die Schadensumme gemäß der Schätzung des Sachverständigen auszahlen zu lassen.
Nachweise über Reparatur oder Ersatzbeschaffung müssen sie nicht beibringen.

Allerdings wird dann nach aktueller Gesetzgebung die MwSt. nicht fiktiv ausgezahlt.
Demzufolge sind maßgebend im
- Reparaturfall ohne Rechnungslegung: die Reparaturkosten netto.
- Totalschaden ohne Ersatzbeschaffung: die Differenz aus Wiederbeschaffungswert
 netto und Restwert.

Zusammenhängend ist hier auf die im Handel von Gebrauchtwagen übliche Differenzbesteuerung
nach §25a UstG hinzuweisen, nach derer im Bruttopreis lediglich ein MwSt-Anteil in der Höhe der vom Händler zu versteuernden Handelsspanne zwischen Einkauf und Verkauf enthalten ist.

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