|
Fragen und Antworten rund um den Schadensfall
Antwort auf Frage 1:
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall unverschuldet beschädigt
worden (Haftpflichtfall),
haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen
Ihrer Wahl begutachten
zu lassen.
Er ist neutral und unparteiisch, verfügt über alle Arbeitsunterlagen
führender Markbeobachter, ist vorzüglich ausgebildet und macht
sich permanent mit allen Neuerungen auf seinem Fachgebiet vertraut.
Bei nicht klarer Sachlage kann ein Verkehrsunfallgutachten für
die Klärung der Schuldfrage entscheidend sein.
<Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung
gestellter Sachverständiger muss von Ihnen
nicht akzeptiert werden.>
zurück
|