Warum einen Gutachter beauftragen?

Fragen und Antworten rund um den Schadensfall

Antwort auf Frage 3:

Man geht davon aus, dass nach vollständig sachgemäßer Wiederherstellung keine technische Minderung eintritt.

Dennoch ist es möglich, dass bei Veräußerung des instand gesetzten Fahrzeug eine kaufmännische Minderung niederschlägt, merkantile Wertminderung.

Diese Wertminderung muss Ihnen die gegnerische Versicherung im Haftpflichtschadenfall erstatten.
Sie wird vom Sachverständigen ermittelt und ist im Schadengutachten ausgewiesen.




zurück

Fragen und Antworten
Leistungen und Service
Wir über Uns
Kontakt zu KFZ Sachverständige
Copyright und Impressum
Wir über Uns
Leistungen und Service Unfallmeldung