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Fragen und Antworten rund um den Schadensfall
Antwort auf Frage 3:
Man geht davon aus, dass nach vollständig sachgemäßer
Wiederherstellung keine technische Minderung eintritt.
Dennoch ist es möglich, dass bei Veräußerung des instand
gesetzten Fahrzeug eine kaufmännische Minderung niederschlägt,
merkantile Wertminderung.
Diese Wertminderung muss Ihnen die gegnerische Versicherung im Haftpflichtschadenfall
erstatten.
Sie wird vom Sachverständigen ermittelt und ist im Schadengutachten
ausgewiesen.
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