Warum einen Gutachter beauftragen?

Fragen und Antworten rund um den Schadensfall

Antwort auf Frage 5:
Ist Ihr Fahrzeug reparaturwürdig, können Sie sich bei unverschuldetem Unfall einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparaturdauer auf Kosten der Versicherung anmieten.

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig sein, können Sie sich im Haftpflichtfall für die vom Sachverständigen angesetzte Wiederbeschaffungsdauer ein Ersatzfahrzeug anmieten, wenn Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist.

<Doch Vorsicht dabei müssen Sie einiges beachten.>
Im Reparaturfall sind Sie aufgrund Ihrer Schadenminderungspflicht gehalten den Reparaturauftrag schnell zu erteilen und für eine zügige Reparaturdurchführung zu sorgen.

Zur Vermeidung von Kostenrisiken sollten Sie Preisvergleiche mehrerer Vermieter einholen und darauf achten, dass möglichst ein Fahrzeug der nächst niedrigeren Klassifizierung angemietet wird.
Sprechen Sie sich ggf. mit der Versicherung ab.


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