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Fragen und Antworten rund um den Schadensfall
Antwort auf Frage 5:
Ist Ihr Fahrzeug reparaturwürdig, können Sie sich bei unverschuldetem
Unfall einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparaturdauer auf Kosten
der Versicherung anmieten.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig sein, können
Sie sich im Haftpflichtfall für die vom Sachverständigen angesetzte
Wiederbeschaffungsdauer ein Ersatzfahrzeug anmieten, wenn Ihr beschädigtes
Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist.
<Doch Vorsicht dabei müssen Sie einiges
beachten.>
Im Reparaturfall sind Sie aufgrund Ihrer Schadenminderungspflicht gehalten
den Reparaturauftrag schnell zu erteilen und für eine zügige
Reparaturdurchführung zu sorgen.
Zur Vermeidung von Kostenrisiken sollten Sie Preisvergleiche mehrerer
Vermieter einholen und darauf achten, dass möglichst ein Fahrzeug
der nächst niedrigeren Klassifizierung angemietet wird.
Sprechen Sie sich ggf. mit der Versicherung ab.
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