Warum einen Gutachter beauftragen?

Fragen und Antworten rund um den Schadensfall

Antwort auf Frage 6:
Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, haben Sie Anspruch auf Erstattung einer Ausfallentschädigung gemäß des im Gutachten angegebenen Tagessatzes wenn:
a) Die Reparatur nachgewiesen wird.
- Dies kann z.B. mittels Rechnung der Werkstatt geschehen. Dann wird die tatsächliche Dauer der
Reparatur zu Grunde gelegt.
- Auch kann der Sachverständige die Reparatur bestätigen. Es wird dann i.d. Regel die vom
Gutachter geschätzte Dauer veranschlagt.

Unser Haus bietet die Erstellung von Reparaturbestätigungen im Zusammenhang mit
zuvor erstellten Schadengutachten kostenlos an.


b) Das Fahrzeug im Totalschadenfall nicht mehr verkehrssicher ist.
Hier müssen Sie meist den Nutzungswillen nachweisen. Voraussichtlich wird die Versicherung dazu Verwertungsnachweis z.B. Abmeldung oder Verkaufsbeleg verlangen. Häufig ist auch der Fahrzeugschein des anschließend erworbenen Fahrzeugs vorzulegen.
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