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Fragen und Antworten rund um den Schadensfall
Antwort auf Frage 6:
Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, haben Sie Anspruch auf Erstattung
einer Ausfallentschädigung gemäß des im Gutachten angegebenen
Tagessatzes wenn:
a) Die Reparatur nachgewiesen wird.
- Dies kann z.B. mittels Rechnung der Werkstatt geschehen. Dann wird
die tatsächliche Dauer der
Reparatur zu Grunde gelegt.
- Auch kann der Sachverständige die Reparatur bestätigen.
Es wird dann i.d. Regel die vom
Gutachter geschätzte Dauer veranschlagt.
Unser Haus bietet die Erstellung von Reparaturbestätigungen
im Zusammenhang mit
zuvor erstellten Schadengutachten kostenlos an.
b) Das Fahrzeug im Totalschadenfall nicht mehr verkehrssicher
ist.
Hier müssen Sie meist den Nutzungswillen nachweisen. Voraussichtlich
wird die Versicherung dazu Verwertungsnachweis z.B. Abmeldung oder Verkaufsbeleg
verlangen. Häufig ist auch der Fahrzeugschein des anschließend
erworbenen Fahrzeugs vorzulegen.
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