Warum einen Gutachter beauftragen?

Warum im Schadenfall einen KFZ-Gutachter beauftragen?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung Anspruch auf Ersatz der Unfall bedingt entstandenen Kosten.

Hierzu zählen unter anderem Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe etc..

Bei den Reparaturkosten hat der Geschädigte die Möglichkeit entweder die Reparatur durchführen zu lassen (Naturalrestitution) oder sich den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag auszahlen zu lasen (fiktive Abrechnung).

Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens und unterliegt keinerlei Weisungen des Schädigers oder seiner Versicherung. Insbesondere ist er berechtigt, die Reparatur in einem Betrieb seiner Wahl durchführen zu lassen und einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen.

 
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