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Warum im Schadenfall
einen KFZ-Gutachter beauftragen?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte
gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung Anspruch
auf Ersatz der Unfall bedingt entstandenen Kosten.
Hierzu zählen unter anderem Reparaturkosten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung,
Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld,
Verdienstausfall, Haushaltshilfe etc..
Bei den Reparaturkosten hat der Geschädigte die Möglichkeit
entweder die Reparatur durchführen zu lassen (Naturalrestitution)
oder sich den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag auszahlen
zu lasen (fiktive Abrechnung).
Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens und unterliegt keinerlei
Weisungen des Schädigers oder seiner Versicherung. Insbesondere
ist er berechtigt, die Reparatur in einem Betrieb seiner Wahl durchführen
zu lassen und einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen.
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